Kosten

  • Das Honorar von Verkehrswertgutachten als Privatgutachten ist grundsätzlich auf der Basis des Zeitaufwandes und des Marktwertes der Immobilie frei vereinbar.
  • Nach Klärung der Bewertungsaufgabe und des Zwecks des Gutachtens kann ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Durch Ihren Anruf (030- 881 90 63) können die Aufgabe und das Honorar schnell geklärt werden.
  • Eine ungefähre Hilfestellung für die zu verhandelnde Höhe des Honorars bietet die ehemalige Honorartafel zu § 34 Absatz 1 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit Stand vom 1. Januar 2002.
  • Eine enge Mitwirkung des Auftraggebers (Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, Ermöglichung einer kurzfristigen Ortsbesichtigung u.a.) vermindert den Zeitaufwand des Sachverständigen und wirkt natürlich kostendämpfend.
  • Wertermittlungen nach Maßgaben der Bank oder Versicherung (z.B. Formulargutachten) werden nach Vereinbarung bzw. vorhandenen Vergütungsregeln für externe Sachverständige honoriert.
  • gerichtliche Gutachten werden nach JVEG und dem darin gesetzlich festgesetzten Stundensatz honoriert.

 

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